Balkonkraftwerk
Ab dem 01. Januar 2023 wird, aufgrund des Beschlusses des Bundesrats vom 16. Dezember 2022, die Mehrwertsteuer für Photovoltaik-Anlagen und deren Betrieb für Privatpersonen von 19% auf 0% gesenkt.
Das heißt für Sie, dass alle unsere PV-Balkonkraftwerke ab sofort einen Steuersatz von 0% ausweisen und Sie somit 19% Mehrwertsteuer sparen!
Wichtige Voraussetzungen:
0 % MwSt. gilt ausschließlich, wenn Sie selbst Betreiber*in der Anlage sind: Die Rechnungsadresse muss mit der Adresse des Anlagenbetreibers / der Anlagenbetreiberin übereinstimmen!