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Altgeräteentsorgung und Umweltbestimmungen

Batteriegesetz 

Altbatterien und Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Durch ein Recyclingverfahren können wertvolle Ressourcen wiedergewonnen und wiederverwendet werden. Außerdem sind oft Schadstoffte enthalten, die unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen dürfen. Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle in der Kommune zu bringen oder beim Handel abzugeben. Dort können sie unentgeltlich zurückgegeben werden. Eine örtliche Sammelstelle finden Sie hier: www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

batteriegesetz

Die "durchgestrichene Mülltonne auf Rädern" bedeutet: Batterien, Akkus und/oder Elektronikgeräte dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:

  • Cd: Produkt enthält Kadmium
  • Hg: Produkt enthält Quecksilber
  • Pb: Produkt enthält Blei

Elektronikgerätegesetz

Alte Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Als Besitzer eines alten Elektro- oder Elektronikgerätes sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera, egal wie alt. 

Die separate Sammlung dieser Geräte soll einerseits die Wiederverwendung sowie eine Verwertung wertvoller Teile dieses Gerätes sicherstellen und andererseits negative Folgen im Rahmen der Entsorgung für die Umwelt vermeiden helfen. Zur Rückgabe der Altgeräte stehen Ihnen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen zur Verfügung.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, alle Elektro- oder Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimeter im Handel abzugeben. Aber auch teleropa ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet.

Wie erfüllt teleropa die Rücknahmepflicht für Altgeräte?

Wir übernehmen die für Sie kostenlose fachgerechte Behandlung, Verwertung und Entsorgung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Hierbei wird unterschieden zwischen der 0:1 und der 1:1 Rücknahme.

1:1 Rücknahmepflicht:

Beim Neukauf eines gleichartigen Geräts sind wir als Vertreiber verpflichtet, das alte Gerät unentgeltlich zurückzunehmen.

Wenn Sie ein neues elektronisches Gerät in unserem teleropa Onlineshop bestellen, haben Sie nach Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, Ihr altes Gerät unentgeltlich einzusenden. Um die Einsendung durchzuführen folgen Sie bitte dem folgenden Link: Entsorgung Elektroaltgerät bei Neukauf

Die maximale Paketgröße beträgt 120 x 60 x 60 cm und darf ein Gewicht je Paket von max. 31,5 kg nicht überschreiten.

Bei Überschreitung des Gewichtes, bzw. der maximalen Maße wenden Sie sich bitte zwecks einer individuellen Abhollösung an uns unter info@teleropa.de

0:1 Rücknahmepflicht: 

Geräte, die eine maximale Kantenlänge von 25cm haben, müssen auch ohne den Neukauf eines Produkts zurückgenommen werden.

Wenn Sie ein Elektroaltgerät < Kantenlänge 25 cm zu entsorgen haben, dann folgen Sie bitte dem folgenden Link: Entsorgung Elektrogerät

Bitte stellen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes unbedingt zweierlei sicher: 

  1. Sorgen Sie bitte dafür, dass alle personenbezogenen Daten, die auf dem zu entsorgenden Altgerät gespeichert sind, von Ihnen eigenverantwortlich gelöscht worden sind.
  2. Stellen Sie bitte weiterhin sicher, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem Gerät getrennt worden sind.

Weiterhin sind folgende Hinweise dringend zu beachten:

  • Die zurückgenommenen Altgeräte können nicht mehr an Sie zurückgegeben werden!
  • Bei einer Rücknahme erfolgt weder eine Rückerstattung des Kaufpreises noch eine Erstattung des Restwertes!
  • Die Verwertung des Altgerätes erfolgt nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)!